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MysteryHair. - Inh. Birgit Schricker, Nauheim, führt Ihre Aufträge auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Es gelten die zum Zeitpunkt Ihres Auftrages in unserem Dienst bereitgehaltenen Bedingungen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen von MysteryHair

§ 1 Vertragsabschluß

Alle Verträge sowie ihre Abänderung oder Ergänzung bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MysteryHair. Vorliegende Bedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer eigene, abweichende Geschäftsbedingungen auf Geschäftspapieren aufgedruckt hat. Ein Vetragsabschluss kommt auch dann zustande, wenn eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde und zur Ausführung einer Haarmodelierung durch MysteryHair führt. Spätestens dann, wenn der Kunde zum vereinbartenTermin erscheint und eine Einarbeitung von Fremdhaaren erfolgt.

§ 2 Unverschuldete Behinderung

Unverschuldete Behinderung wie Betriebsstörung, Streik, Elementarereignisse usw. berechtigen MysteryHair, von übernommenen Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten. In solchen Fällen kann der Käufer weder Schadensersatz noch Nachlieferung verlangen.

§ 3 Gewährleistung

Mängel sind MysteryHair unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen und hat den Mangel nach Art und Umfang deutlich zu kennzeichnen, sodass der Grund der Beanstandung erkennbar ist. Bei begründeten ordnungsgemäßen gerügten Mängel ist MysteryHair lediglich zum Umtausch der Fremdhaare oder zur Nachbesserung des Mangels verpflichtet . Wie auch immer geartete weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde  ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen und MysteryHair  die gesetzlich vorgegebene Nachbesserungsfrist zu gewährleisten. Keinesfalls bezieht sich die Gewährleistung auf Schäden , die durch Veränderung der Haarfarbe, oder Struktur, auch insbesondere die Verwendung von nicht zugelassenen Haarpflegemitteln, zu starker Beanspruchung, Umfärben, etc. entstehen. Ebensowenig  bezieht sich die Gewährleistung auf mechanische Schäden jeglicher Art und  verlorene oder ausgerissen Strähnen. Bei Schäden, die durch falschen Umgang mit den Fremdhaaren enstehen erlischt jegliche Form der Gewährleistung.
Ich berate und arbeite nach bestem Wissen und Gewissen. Für vom Kunden nicht angegebene persönliche Daten, Erkrankungen und Umstände, Medikamenteneinnahme, Allergien oder Ähnliches wird keine Haftung übernommen. Bei Unklarheiten sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Friseur.
 
§ 4 Zahlung

Ein Vertrag kommt mit Leistung einer Anzahlung (50% am Tag der Terminvereinbarung in bar) und verbindlichen Terminvereinbarung zustande. Der Restbetrag ist spätestens mit der Haarerweiterung zu bezahlen.  Der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb von 8 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Da es sich jedoch um Bestellware und nicht um Lagerware handelt, wird eine Aufwandspauschale von 20% des Warenwertes der bestellten Ware fällig. Ratenvereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über der jeweiligen Rate berechnet.

§ 5 Zusatzleistungen

Friseurleistungen wie Schnitt der Eigenhaare, Dauerwelle, Färben oder Heimpflegeprodukte sind im vereinbarten Preis nicht inbegriffen.

§ 6 Annahmeverzug

Sollte der Kunde bzw. Käufer den Haarverlängerungstermin nicht einhalten, ist MysteryHair berechtigt zurückzutreten, wobei die geleistete Anzahlung   vereinbarungsgemäß ohne Gegenansprüche des Käufers verfällt. Sollte der Kunde den vereinbarten Termin aus eigenem Verschulden nicht einhalten und nicht rechtzeitig  verschieben, wird eine Gebühr von 30,- € fällig.

§ 7 Preisfestsetzung

Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Regeln und Tarife für die Haarverlängerung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Der Kunde ist sich insbesondere bewusst, dass der unten dargestellte Preis nur ein ca. Preis sein kann und schwanken kann, da der Preis sich nach der Anzahl und Art der aufmodulierten Strähnen richtet.

§ 8 Gewährleistungsfrist

MysteryHair leistet nur Gewähr für 4 Wochen ab dem Aufmodeliertermin. Strähnen, die in den ersten 4 Wochen nach dem Einsetzen der Haarverlängerung durch fehlerhaftes Material ausfallen, werden von MysteryHair ersetzt. Danach erlischt eine Gewährleistungsfrist.
Regelmäßige Kontrolltermine sind notwendig, um den Zustand der Verlängerung/ Verdichtung zu bestimmen- der erste Kontrolltermin muss spätestens 6 Wochen nach dem Einsetzen erfolgen, andernfalls kann keine Gewährleistung mehr gegeben werden. Ausgefallene Strähnen müssen für das Einsetzen mitgebracht werden.
 

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MysteryHair in 64569 Nauheim.
Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag sind ausschließlich die Gerichte, die der Niederlassung des Gewerbes am nächsten liegen zuständig, sofern nicht das Konsumentenschutzgesetz etwas anderes bestimmt.
 
Datenspeicherung
Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mache ich darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels EDV gemäß §33 (BDSG) verarbeitet und archiviert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
 

Stand März 2007
 

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